Ware mangelhaft.
Lieferant blockt.
Was jetzt?
Eine Lieferung ist mangelhaft, ein Kunde reklamiert oder Ihr Onlineshop erhält eine Abmahnung. Wir prüfen gemeinsam, welcher Rechtsschutz zu Ihrem Handel passt: im Laden, online und auf Marktplätzen.
Florian Bergner · ARAG Generalagent · Hamburg

Im Laden oder im Netz:
Konflikte haben viele Seiten.
Wir betrachten Ihr Sortiment, Ihre Vertriebswege und Ihre Standorte. So wird deutlich, welche rechtlichen Risiken für Ihren Betrieb relevant sind.
Ihr Lieferant verweigert die Nachbesserung
Sie erhalten beschädigte oder mangelhafte Ware. Der Lieferant erkennt Ihre Reklamation nicht an. Wir prüfen den passenden Schutz für gerichtliche Streitigkeiten aus Ihren Einkaufsverträgen.
Aus einer Kundenreklamation wird ein Streit
Ein Kunde verlangt eine Erstattung oder erhebt Ansprüche wegen eines Mangels. Wir besprechen, welche Vertragsstreitigkeiten der angebotene Schutz umfasst und wo seine Grenzen liegen.
Ihr Onlineshop erhält eine Abmahnung
Produktbilder, Werbeaussagen oder ein Markenname werden beanstandet. Wir betrachten den Anlass und prüfen, welche ergänzenden Lösungen für Ihr Onlinegeschäft infrage kommen.
Laden oder Lager werden zum Streitpunkt
Der Vermieter fordert eine Nachzahlung oder es gibt Unstimmigkeiten über die Nutzung Ihrer Räume. Ihre gewerblich genutzten Standorte gehören deshalb in die Bedarfsanalyse.
Ein Personalthema wird zur rechtlichen Frage
Nach einer Kündigung oder bei Streit über Arbeitszeiten stehen rechtliche Fragen im Raum. Wir prüfen den passenden Schutz für Sie als Arbeitgeber.
Die Beispiele zeigen typischen Beratungsbedarf. Welche Leistungen versichert sind, richtet sich nach dem vereinbarten Tarif und den gewählten Bausteinen. Wartezeiten, Ausschlüsse und Leistungsgrenzen erläutere ich Ihnen konkret.
Ihr Vertriebsweg zählt.
Ihr Schutz muss dazu passen.
Ein Ladenlokal, ein eigener Shop und der Verkauf über Marktplätze bringen unterschiedliche Fragen mit sich. Auch die Länder, in denen Sie handeln, beziehen wir ein.
Der Firmenvertragsrechtsschutz ist ein zusätzlicher Baustein zum ARAG Firmenrechtsschutz in den Varianten Komfort und Premium. Wir prüfen, ob er für Ihr Handelsunternehmen infrage kommt.
Er kann Kosten gerichtlicher Streitigkeiten mit Kunden und Lieferanten absichern. Der Warenwert, eine Rückzahlung oder ein Umsatzausfall werden dadurch nicht automatisch ersetzt.
Für rechtliche Konflikte im Internet kann ergänzend ARAG web@ktiv relevant sein. Abmahnungen, Markenrecht und Urheberrecht betrachten wir anhand des konkreten Anlasses und der Tarifbedingungen. Ein Onlineshop ist damit nicht pauschal gegen sämtliche Risiken abgesichert.
Passenden Schutz für meinen Handel prüfen lassen ↗Von der ersten Frage
zur passenden Entscheidung.
Wir besprechen Ihren Betrieb
Wir sprechen über Ihr Sortiment, Ihre Vertriebswege, Mitarbeitenden und Standorte. Bestehende Versicherungen beziehen wir in die Prüfung ein.
Sie erhalten ein offizielles Angebot
Nach dem Gespräch erhalten Sie per E Mail ein offizielles, unverbindliches Angebot mit Leistungen, Beitrag und maßgeblichen Bedingungen.
Sie entscheiden in Ruhe
Ich erläutere Ihnen Leistungen und Grenzen verständlich. Auch für Rückfragen und spätere Veränderungen bleibe ich Ihr Ansprechpartner.
Ein Gespräch.
Mit Florian Bergner.
Sie schildern mir, wie Ihr Handelsunternehmen arbeitet. Ich ordne mit Ihnen ein, welche Absicherung dazu passt, und erläutere Leistungen und Grenzen verständlich. Telefonisch oder digital, so wie es für Sie passt.
Mehr über meine Arbeitsweise ↗„Sehr gute und ausführliche Beratung. Kein drängeln bezüglich des Vertrages, sehr entspannt und freundlich. Kann ich mit ruhigem Gewissen weiterempfehlen!“
Weitere Kundenstimmen ↗
Ihre Fragen.
Klare Antworten.
Sie müssen die Versicherungsbedingungen nicht allein durchgehen. Wir klären die wichtigen Punkte gemeinsam.
Spielt es eine Rolle, auf welchen Plattformen ich verkaufe?
Ja. Für die Bedarfsanalyse sollten wir wissen, ob Sie im eigenen Shop, auf Marktplätzen, stationär oder über mehrere Kanäle verkaufen. Auch Ihr Sortiment, Ihre Lieferanten und die Länder, in denen Sie tätig sind, sind relevant.
Sind Verträge mit Kunden und Lieferanten automatisch eingeschlossen?
Vertragliche Streitigkeiten aus Ihrer Handelstätigkeit müssen gezielt geprüft werden. Der Firmenvertragsrechtsschutz ist ein zusätzlicher Baustein. Wir klären, ob er für Ihr Unternehmen infrage kommt und welche Bedingungen, Streitwertgrenzen und Ausschlüsse gelten.
Sind Abmahnungen im Onlineshop mitversichert?
Das hängt unter anderem vom Anlass der Abmahnung und vom vereinbarten Produkt und Tarif ab. Wir betrachten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht gesondert. Den Umfang einer möglichen Absicherung und ihre Grenzen erläutere ich Ihnen im Angebot.
Ersetzt Rechtsschutz den Warenwert oder einen Umsatzausfall?
Im Mittelpunkt steht die vereinbarte Unterstützung bei rechtlichen Konflikten und die Absicherung entsprechender Kosten. Daraus ergibt sich keine automatische Erstattung mangelhafter Ware, einer Kundenrückzahlung oder eines Umsatzausfalls. Weitere betriebliche Risiken besprechen wir bei Bedarf gesondert.
Was besprechen wir im ersten Gespräch?
Wir schauen auf Ihre Tätigkeit, die Größe Ihres Betriebs und Ihre wichtigsten rechtlichen Risiken. Bestehenden Versicherungsschutz beziehen wir ein. Im Anschluss erhalten Sie von mir per E-Mail ein offizielles, unverbindliches Angebot. Darin finden Sie die besprochenen Leistungen, den Beitrag sowie die maßgeblichen Bedingungen und Leistungsgrenzen nachvollziehbar und transparent zusammengefasst.
Kann ich meine bestehende Absicherung prüfen lassen?
Ja. Halten Sie dafür möglichst Ihren Versicherungsschein und die zugehörigen Bedingungen bereit. Wir betrachten Ihren aktuellen Bedarf und mögliche Lücken.
Hilft eine neue Versicherung bei einem bestehenden Streit?
Ja, mit dem ARAG Gewerberechtsschutz mit Soforthilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für einen bereits bestehenden gewerblichen Konflikt außergerichtliche Unterstützung möglich sein. Ob die Lösung in Ihrem Fall sinnvoll ist, prüfe ich individuell und gebe Ihnen anschließend eine Empfehlung. Wichtig ist unter anderem, dass Sie noch keinen Anwalt kontaktiert oder beauftragt haben und noch kein gerichtliches Verfahren anhängig ist. Die konkreten Voraussetzungen und Leistungsgrenzen besprechen wir gemeinsam.
Muss ich für die Beratung nach Hamburg kommen?
Für ein erstes Gespräch können wir telefonieren. Wenn Sie eine persönliche oder digitale Beratung wünschen, stimmen wir den passenden Weg gemeinsam ab.
Was braucht
Ihr Handelsunternehmen?
Beschreiben Sie mir kurz Ihren Handel und Ihr Anliegen. Ich melde mich persönlich bei Ihnen. Nach unserem Gespräch erhalten Sie Ihr offizielles, unverbindliches Angebot per E Mail.